01.06.2020

 


Covid 19 - Grundregeln für die Benutzung der Schwimmbäder und Liegeflächen  

  Die Vermieter unserer privaten Einzelobjekte bitten nachfolgende Verordnung zu beachten:


- Die Anzahl der erlaubten Badegäste richtet sich nach der Größe des Pools

- Beachten Sie die allgemeine Abstandsregelung von mind. 1m

- Tragen Sie die Maske in den Gemeinschaftsräumen

- Vor der Nutzung des Pools ist eine gründliche Dusche mit Seife/Duschgel obligatorisch

- Auch im Pool und um den Pool sind die Abstandsregelungen einzuhalten

- Badekappen sind obligatorisch

- Kleine Kinder müssen Windeln mit Auslaufschutz tragen

Beachten Sie bitte auch die aktuelle Verordnungen, über die Sie Ihr Vermieter informiert

 

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